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   OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20 (https://dejure.org/2020,38555)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2020 - 3 MR 62/20 (https://dejure.org/2020,38555)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2020 - 3 MR 62/20 (https://dejure.org/2020,38555)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2020 - 11 S 106.20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Dem Verordnungsgeber geht es darum, insgesamt das öffentliche Leben im Sinne eines - teilweisen - Lockdowns herunterzufahren, um Kontakte zu minimieren (Begründung der Corona-Bekämpfungsverordnung A. Allgemein, 3. Absatz; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.11.2020 - 11 S 106/20 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2020 - 13 B 1663/20.NE -, juris Rn. 43; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 316/20 -, juris Rn. 11).

    Der Aufenthalt in Ladengeschäften zum Einkaufen dauert meist nur kurz (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.11.2020 - 11 S 106/20 -, juris Rn. 54).

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Letztlich hat auch das Bundeverfassungsgericht (Beschl. v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.) die Folgen für die Allgemeinheit bei auch teilweiser Aufhebung des aktuellen Lockdowns als schwerwiegender angesehen als die Nachteile, die den Unternehmen aufgrund der Schließungen entstehen.

    Das sei nicht in Kauf zu nehmen (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen bzw. noch zu stellenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Hierbei ist wegen der schwerwiegenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Beschl. des Senats v. 9. April 2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen bzw. noch zu stellenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015, a. a. O., juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Eine mit der jetzigen Landesverordnung bezweckte rasche Eindämmung des Pandemiegeschehens wäre mit dem Erlass eines formellen Parlamentsgesetzes nicht zu erreichen gewesen (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 21; so auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 09.11.2020, 13 MN 472/20, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105, Rn. 171 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1663/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Dem Verordnungsgeber geht es darum, insgesamt das öffentliche Leben im Sinne eines - teilweisen - Lockdowns herunterzufahren, um Kontakte zu minimieren (Begründung der Corona-Bekämpfungsverordnung A. Allgemein, 3. Absatz; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.11.2020 - 11 S 106/20 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2020 - 13 B 1663/20.NE -, juris Rn. 43; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 316/20 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch die Anordnung, Spielhallen für den Publikumsverkehr zu schließen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 Corona-BekämpfVO - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (st. Rspr. des Senats, siehe z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 316/20

    Corona-Verordnung: Spielhallen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
    Dem Verordnungsgeber geht es darum, insgesamt das öffentliche Leben im Sinne eines - teilweisen - Lockdowns herunterzufahren, um Kontakte zu minimieren (Begründung der Corona-Bekämpfungsverordnung A. Allgemein, 3. Absatz; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.11.2020 - 11 S 106/20 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2020 - 13 B 1663/20.NE -, juris Rn. 43; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 316/20 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • VG Hamburg, 27.01.2021 - 2 E 195/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 19.1.2021, 3 MR 1/21, juris Rn. 25 und Beschl. v. 26.11.2020, 3 MR 62/20, juris Rn. 27).

    Bei den im Katalog des § 28a Abs. 1 IfSG genannten Maßnahmen handelt es sich nur um nicht abschließende "Regelbeispiele", was an der Formulierung "insbesondere" zu erkennen ist (vgl. ebenso zu § 28a Abs. 1 IfSG: OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.1.2021, 3 MR 1/21, juris Rn. 27; OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020, 1 B 474/20, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Beschl. v. 30.12.2020, 3 B 450/20, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2020, 13 B 1707/20.NE, juris Rn. 51; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020, 3 MR 62/20, juris Rn. 24; VG Hamburg, Beschl. v. 30.12.2020, 14 E 5238/20, S. 4, a.a.O.; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2020, 13 M N 568/29, juris Rn. 37; ebenso für andere Normen: BVerfG, Beschl. v. 29.3.2017, 2 BvL 6/11, juris Rn. 3 und BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, 10 C 1/13, juris Rn. 24).

    Da die Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG nicht als abschließend angesehen werden, kommen für den Verordnungsgeber auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowohl andere als die dort beschriebenen Maßnahmen, d.h. Maßnahmen zu anderen Lebenssachverhalten, zur Bekämpfung der Pandemie in Betracht (zum Verbot von Feuerwerkskörpern vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020, 1 B 474/20, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Beschl. v. 30.12.2020, 3 B 450/20, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2020, 13 B 1707/20.NE, juris Rn. 51; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020, 3 MR 62/20, juris Rn. 24; VG Hamburg, Beschl. v. 30.12.2020, 14 E 5238/20, S. 4, a.a.O.; Beschl. v. 30.12.2020, 15 E 5246/20, S. 8, a.a.O.; zum Verbot körpernaher Dienstleistungen OVG Schleswig, Beschl. v. 19.1.2021, a.a.O.) als auch Regelungen zu Lebenssachverhalten, die - wie hier - vom Katalog der Regelbeispiele thematisch erfasst sind, aber weitergehende Eingriffe beinhalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2021 - 3 MR 21/21

    Corona - Teilnehmerzahl bei Versammlungen bleibt vorerst eingeschränkt

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 3 MR 8/21

    Corona-Krise; erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler; Schleswig-Holstein;

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2021 - 3 MR 28/21

    Testgebot während der Corona-Pandemie beim Zugang zu geschlossenen Räumen von

    bb) Aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ("die zuständige Behörde trifft die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.") folgt, dass der Begriff der "Schutzmaßnahmen" umfassend ist und der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen eröffnet, welches durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (vgl. umfänglich hierzu Beschl. d. Senats v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 3 MR 25/21

    Testobliegenheit in Schulen während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen

    Das OVG Schleswig hat hierzu in seiner Entscheidung vom 26.11.2020 (Az. 3 MR 62/20, juris) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 3 MR 15/21

    Corona-Krise;Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten als

    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
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